Mitglied werden
Nutzendes Mitglied, also ein Mitglied, das eine der genossenschaftliche Wohnungen nutzt, kann im Prinzip jeder werden, vorausgesetzt, es sind freie Wohnungen verfügbar.
Um nutzendes Mitglied zu werden, müssen rund ein Drittel der tatsächlichen Gestehungskosten der genutzten Wohnung als Genossenschaftsanteile eingezahlt werden. Die Anteile werden nach Ausscheiden aus der Genossenschaft in voller Höhe zurückgezahlt.
Fördermitglied werden
Zahlreiche so genannte Fördermitglieder unterstützen bereits unsere Genossenschaft und wir freuen uns weiterhin über alle, die die Idee der Spiegelfabrik Baugenossenschaft eG fördern möchten und eine sozial sinnvolle und gleichzeitig sichere Form der Geldanlage suchen.
Dies ist im Rahmen einer so genannten Fördermitgliedschaft möglich, auch ohne in einer der genossenschaftlichen Wohneinheiten zu leben.
- Hierzu erwirbt man einen (oder mehrere) Förderanteile in Höhe von 1 000 Euro zzgl. einer einmalig anfallenden Aufnahmegebühr in Höhe von 100 Euro.
- Fördermitglieder erhalten eine attraktive Dividende von rund 1 % p.a. und können anhand von Newslettern und Events am genossenschaftlichen Leben teilnehmen.
- Alle Fördermitglieder werden zu den Generalversammlungen der Genossenschaft eingeladen.
- Grundsätzlich sollten Förderanteile der Genossenschaft langsfristig zur Verfügung stehen. Sofern Sie Ihre Anteile vorzeitig zurück haben möchten, ist aber auch dies möglich. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Jahre. Danach werden die Anteile in voller Höhe ausbezahlt.
- Förderanteile sind vererbbar.
Fragen zur Fördermitgliedschaft beantworten wir Ihnen gerne per Mail an
info@spiegelfabrik-baugenossenschaft.de
Eine Beitrittserklärung als Fördermitglied der Spiegelfabrik Baugenossenschaft eG finden Sie hier. Die ausgefüllte und auf den Seiten 1 und 3 unterschriebene Beitrittserklärung schicken Sie bitte im Original per Post an
Spiegelfabrik Baugenossenschaft eG
Lange Str. 53
90762 Fürth