Vorteile genossenschaftlichen Wohnens

Langfristig konstante und planbare Nutzungsentgelte

Die Wohnraummieten in Fürth steigen derzeit sehr stark an. Durch die Nutzung einer der Wohnungen der Spiegelfabrik Baugenossenschaft kann dieser Mietpreisspirale entkommen werden. Da die Nutzer:innen der Wohnungen gleichzeitig Eigentümer:innen der Genossenschaft sind, spricht man nicht von Miete, sondern vom so genannten Nutzungsentgelt. Monatlich erhoben, werden mit dem Nutzungsentgeld Zinsen und Tilgung der aufgenommenen Darlehen gezahlt, die Verwaltungskosten gedeckt sowie eine angemessene Instandhaltungsrücklage gebildet. Da die Höhe dieser Ausgaben stabil ist, bleibt das Nutzungsentgeld für die Bewohner:innen langfristig konstant und planbar.

Keine Renditeorientierung

Ziel ist es, die Nutzungsentgelte so zu gestalten, dass davon alle anfallenden Ausgaben abgedeckt werden, eine angemessene Instandhaltungsrücklage gebildet und den Fördermitgliedern eine Dividende ausbezahlt wird. Die Erzielung darüber hinausgehender Gewinne, wie im privatwirtschaftlichen Wohnungsmarkt üblich, spielt keine Rolle.

Lebenslanges Nutzungsrecht

Den Nutzer:innen einer Genossenschaftswohnung kann nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden. Sofern das Nutzungsentgelt regelmäßig gezahlt wird, Satzung und Nutzungsvertrag eingehalten werden, kann auch sonst keine Kündigung erfolgen, da ein lebenslanges Nutzungsrecht besteht.

Kündigung durch das Mitglied

Der Nutzungsvertag einer genossenschaftlichen Wohnung kann fristgerecht gekündigt werden. Sofern sich Nachfolger:innen finden, die diese Wohnung als Genossenschaftmitglieder übernehmen, kann sogar vor Ablauf der Kündigungsfrist der Nutzungsvertrag beendet werden.

Kein Wertverlust der Anteile und keine Nachschusspflicht

Genossenschaftsanteile werden nach Ausscheiden aus der Genossenschaft vollständig ohne Wertverlust zurückgezahlt. Genossenschaftsanteile sind außerdem vererbbar. Unsere Satzung sieht keine Nachschusspflicht vor.

Demokratische Mitbestimmung

Jedes wohnende Mitglied hat ein Stimmrecht in der Mitgliederversammlung, der so genannten Generalversammlung und kann dort aktiv das Geschehen in der Genossenschaft mitbestimmen. Alle wohnenden Mitglieder haben das gleiche Stimmrecht, unabhängig von der Anzahl der erworbenen Anteile. Das Durchsetzen von Interessen Einzelner wird somit verhindert bzw. eine Einflussnahme von außen stark eingeschränkt.