Das Genossenschaftliche Prinzip

  • Das genossenschaftliche Prinzip beruht auf der Idee „Hilfe zur Selbsthilfe“
  • Ein weiteres zentrales Ziel von Genossenschaften ist die (wirtschaftliche) Förderung ihrer Mitglieder.
  • In Deutschland gibt es über 7 500 Genossenschaften in unterschiedlichen Branchen mit insgesamt  rund 20 Millionen Mitgliedern.
  • Bei Wohnungsgenossenschaften tragen die (späteren) Bewohner:innen das erforderliche Eigenkapital gemeinsam zusammen, um Wohungen zu errichten bzw. zu kaufen.
  • Auch die laufenden Ausgaben, vor allem Zinsen und Tilgung der aufgenommenen Darlehen, werden von den Bewohner:innen solidarisch getragen.
  • Genossenschaftliches Wohnen stellt eine Mischform aus Eigentum und Miete, das so genannte Miteigentum, dar.
  • Indem man eine festgelegte Anzahl an Anteilen erwirbt, wird man (Mit-) Eigentümer:in der Genossenschaft und erhält dadurch ein lebenslanges Nutzungsrecht.
  • In einer Genossenschaft haben alle stimmberechtigten Mitglieder gleiches Stimmrecht, unabhängig von der Höhe der eingezahlten Anteile.
  • Die eingetragene Genossenschaft ist eine der langlebigsten und stabilsten Unternehmensformen überhaupt und wurde 2014 in das bundesweite Verzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen.
  • Neben dem Vorstand, der als gesetzlicher Vetreter der Genossenschaft beispielsweise Verträge abschließt und Rechtsgeschäfte eingeht, gibt es einen Aufsichtsrat, der den Vorstand ernennt und dessen Arbeit überwacht.
  • Der Aufsichtsrat wird von allen stimmberechtigten Mitgliedern der Genossenschaft in der jährlich stattfindenden Generalversammlung gewählt und ist diesen rechenschaftspflichtig.

Weitere Informationen rund um Wohnungsgenossenschaften gibt es auf den Internetseiten des Deutschen Genossenschafts- und Raiffeisenverbands: www.dgrv.de